Solarenergie für alle?

Neue Energien, 20.01.2021

Bundesumweltministerin fordert bundesweite Solarpflicht auf privaten und öffentlichen Gebäuden.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) fordert eine bundesweite Solarpflicht für all die privaten und öffentlichen Gebäude, bei denen sowohl die Dachausrichtung zur Sonne als auch die Tragkraft den Betrieb einer Solaranlage zulassen bzw. sinnvoll machen würde. Die Ministerin begründet ihren Vorstoß mit einem deutlichen Schub für die Energiewende; zudem würden Eigentümer wie Mieter von günstigem Solarstrom profitieren.

Aktuell gibt es in Deutschland etwa 1,7 Millionen Photovoltaikanlagen, Tendenz steigend. Im Jahre 2019 lieferten diese etwa 46,5 TWh Strom, was einem Anteil von 7,5 Prozent des gesamten in Deutschland produzierten Stroms entspricht (Quelle: Statista). Spitzenreiter in Sachen Photovoltaik ist übrigens Bayern: Im Freistaat produziert etwa jeder 10. Haushalt Strom mit der Kraft der Sonne.

Wer mit dem Gedanken spielt, sich eine Solaranlage auf das Dach zu setzen, hat auch im Jahr 2021 die Möglichkeit, auf verschiedene Fördertöpfe zurückzugreifen. Art und Höhe der Förderung ist je nach Bundesland, sowie Größe und Leistung der installierten Anlage unterschiedlich. In Nordrhein-Westfalen können etwa mit Gasheizungen kombinierte Solaranlagen mit 30 bis 45 Prozent staatlich bezuschusst werden.

Ein "Schritt zurück" beim Ausbau der erneuerbaren Energien ist jedoch die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung, die in diesem Jahr ausgelaufen ist. Betroffen hiervon sind Besitzer von Anlagen der ersten Generation, die um die Jahrtausendwende installiert wurden.

Der bisherige Anspruch von 50,62 Cent/kWh entfällt; viele Betreiber erwägen daher, die nicht mehr wirschaftlich zu betreibenden, technisch aber noch funktionierenden Anlagen vom Netz zu nehmen. Als weitere Bremse sehen Experten die anteilige EEG-Umlage in Höhe von etwa 0,03 Euro pro selbst genutzter kWh, die Betreiber alter Anlagen nun künftig zusätzlich abtreten müssen.

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