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Nackt grillen bei lauter Musik?

Fit bei jedem Wetter, 08.06.2023

Diese Rechte und Pflichten haben Sie auf Balkon und Terrasse!

Sie planen einen Tag auf der Terrasse oder dem Balkon, haben vielleicht Freunde oder Familie zu einer Gartenparty eingeladen und auch der Grill könnte heute noch angefeuert werden?

Wer keine oder tolerante Nachbarn hat bzw. keinerlei Anlass dazu gibt, sein direktes Wohnumfeld zu verärgern, steht auf der sicheren Seite und kann sich glücklich schätzen. 

Es gibt aber auch andere Fälle. Miesmacher etwa, die bereits einen Angriff auf ihre Gesundheit und Privatsfähre fürchten, noch bevor die erste Wurst auf dem Kohlegrill brutzelt. Oder Nachbarn, die sich schon am frühen Abend über Musik oder zu wenig Textil am Leib echauffieren. Obwohl in den genannten Fragen Mieter in den meisten Fällen weniger Freiheiten genießen als Eigentümer, kann ein handfester Streit in beiden Lagern blühen. Doch was ist erlaubt und was nicht?

Ein häufiger Streitpunkt mit den lieben Nachbarn: Der Grill!

Wer auf Nummer sicher gehen will, wirft - und zwar bevor er die Würstchen auf den Grill schmeißt - einen Blick in seinen Mietvertrag.

Hier ist zumeist geregelt, ob das Grillen auf dem heimischen Balkon erlaubt ist oder nicht. In Mehrparteienhäusern ist das Räuchern auf dem Balkon häufig untersagt.

Doch ob Mieter oder Eigentümer: Wen der Grill des Nachbars stört, muss, sollte es zu einem Prozess kommen, die Belästigung nachweisen können. Dies urteilte etwa das Landgericht München I (AZ: 15 S 22735/03).

Ein Freifahrtschein ist das aber nicht. Sollte der Nachbar nämlich bereits Beschwerden über Sie und Ihr Grillverhalten verfasst haben, können diese, falls Sie sie ignoriert haben, ein Bußgeld zur Folge haben. Im Schlimmstfall droht bei Missachtung der Grillbestimmungen die Kündigung durch den Vermieter.

Unser Tipp: Gerade auf Balkonen von Mietwohnungen lieber zum häufig geächteten aber dafür deutlich geruchsneutraleren Elektrogrill greifen. Nutzen Sie zudem Aluschalen oder -folie.

Laute Musik und nackte Haut

Hier sollte vor allem in Gärten und auf Balkonen von Mietshäusern Rücksicht geübt werden. Laute Musik ist generell bis zur Nachtruhe um 22 Uhr erlaubt und darf danach nur in genehmigten Ausnahmefällen oder in Zimmerlautstärke spielen. Das gilt auch für laute Unterredungen auf dem Balkon oder im Garten.

Wer nahtlose Bräune möchte und kein FKK-Gelände aufsuchen will, der sollte zumindest über einen guten, nicht einsehbaren Sichtschutz verfügen. Hierbei sollte dann aber wieder die zulässige Höhe des Schutzes sowie ein Unversehrtbleiben des Mauerwerks berücksichtigt werden. Fühlt sich ein Nachbar durch nackte Tatsachen gestört, droht ein Ordnungsgeld. Bleibt es beim alleinigen textilfreien Sonnenbaden, ist dagegen also nicht viel einzuwenden, solange es nicht auf dem Präsentierteller stattfindet.

Kritischer wird es dagegen, wenn Terrasse oder Balkon für ein Schäferstündchen genutzt werden und die Nachbarn unfreiwillig daran teilhaben. Hier droht eine Abmahnung durch den Vermieter.

 

Wäsche

Nach soviel Nackheit brauchen wir nun etwas zum Anziehen. Erfreuen Sie sich auch so an in Sommerluft getrockneter Wäsche wie wir? Nun, leider geht es anscheinend nicht jedem so. Zum Trocknen aufgehängte Wäsche, vor allem die, die man in den unteren Regionen des Körpers trägt, treibt so manchem Nachbar nämlich die Schamesröte ins Gesicht. Doch keine Sorge: Auch die hässlichste Unterhose darf luftgetrocknet werden, denn sie gilt allenfalls als "ästhetische Beeinträchtigung". Na dann...

 

Gärtnern

Wer keinen eigenen Garten besitzt, will sich häufig zumindest seinen kleinen Balkon begrünen. Doch auch hier können Fehler gemacht werden, vor allem dann, wenn Blumenkästen nicht ordnungsgemäß / windsicher am Geländer befestigt sind. Wer sich daran hält, darf seine Pflanzen dann aber auch an den Außenseiten des Balkons anbringen, so urteilte das Landgericht Hamburg.

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