Das Geheimnis hinter den Zahlen

Pflanzenschutz, 29.08.2016

Generationsnummer gibt Hinweis auf Gültigkeit der Zulassung

Seit einigen Jahren ermöglicht es die Zulassungsnummer von Pflanzenschutzmitteln, Rückschlüsse hinsichtlich der Dauer der Zulassung zu ziehen. Die zweistellige Generationsnummer gibt Auskunft über mögliche Wiederzulassungen, die inzwischen genauso wie Neuzulassungen behandelt werden.

Das heißt, dass für Mittel mit nicht-aktuellen Generationsnummern die üblichen Abverkaufs- (6 Monate) und Aufbrauchsfristen (12 Monate) gelten. Ein Verstoß gegen dieses Pflanzenschutzgesetz wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Daher empfiehlt die Landwirtschaftskammer NRW keine zusätzlichen Lagerbestände aufzubauen. Zudem sollten alte Mittel zuerst aufgebraucht werden und im Falle eines Ablaufs der Zulassung fachgerecht entsorgt werden.

Weitere Informationen zu einzelnen Zulassung finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

  Lukas Melzer
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