Blütenstände zurückschneiden

Agrartipp, 07.03.2006

Abgestorbenen und erfrorenen Blütenstände von Gräsern und Stauden können zurückgeschnitten werden (falls nicht im letzten Jahr geschehen), um Pflanzen und Tieren natürlichen Winterschutz zu bieten.
Weiterhin können überwinterte Balkonpflanzen umgetopft werden, aber noch nicht rausgestellt werden.
  dhl
 Team-Info
 Team-Kontakt




5

Wetter-Meldungen

CO2-Deutschland

446 ppm
16.07.2026 14:04
mehr

Zitat des Tages

    "Wer sich auf seinen Lorbeeren ausruht, der hat sie am falschen Körperteil."

    Peter Müller